Die Abrechnung von Rehasport-Leistungen wirft bei vielen Anbietern immer wieder Fragen auf – sei es zu den Voraussetzungen, zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen oder zum genauen Ablauf der Abrechnung. Damit Sie schnell Klarheit bekommen, haben wir für Sie die häufigsten Fragen aus der Praxis zusammengefasst und verständlich beantwortet. Ob Sie neu starten oder bereits Rehasport anbieten – hier finden Sie hilfreiche Informationen, die Ihnen den Alltag erleichtern und Sicherheit im Umgang mit der Abrechnung geben.
Sie benötigen eine Anerkennung als Rehasport-Anbieter durch den zuständigen Landesverband des Deutschen Behindertensportverbands (DBS). Dazu gehören unter anderem qualifizierte Übungsleiter mit entsprechender Lizenz, geeignete Räumlichkeiten und die Einhaltung der Rahmenvereinbarung für Rehabilitationssport.
Für eine korrekte Abrechnung benötigen Sie:
Bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgt die Abrechnung in der Regel über das Formular G850. Die Verordnung umfasst meist einen Zeitraum von sechs Monaten, und es ist keine Zwischenabrechnung vorgesehen. Die Vergütung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Die Vergütungssätze variieren je nach Bundesland, Art des Rehasports und Kostenträger. Beispielsweise beträgt der Satz für allgemeinen Rehasport ab Januar 2025 in Sachsen 6,79 € pro Einheit, während Rehasport im Wasser mit 9,20 € vergütet wird.
Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen können zu Kürzungen der Vergütung oder zur Ablehnung der Abrechnung führen. Ebenso ist es wichtig, dass der Rehasport innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung der Verordnung beginnt, da sonst die Kostenübernahme gefährdet ist.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel elektronisch gemäß § 302 SGB V. Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei uns ein, wir prüfen die Daten und veranlassen die Abrechung. Die Auszahlung erfolgt in der REgel nach 4 Wochen.
Ja, es ist möglich, Rehasport ohne eigene Vereinsgründung anzubieten, indem Sie sich einem bestehenden anerkannten Rehasportverein anschließen. Dieser übernimmt dann die administrative Abwicklung und die Abrechnung mit den Kostenträgern.
In der Regel umfasst eine Rehasport-Verordnung 50 Übungseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden sollten. Bei bestimmten Diagnosen kann die Verordnung auch 120 Einheiten über 36 Monate umfassen. Der Rehasport sollte spätestens drei Monate nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
Welche unserer Leistungen am besten zu Ihrem Bedarf passt, hängt ganz von Ihrem Fachbereich ab. Teilen Sie uns mit, in welchem Bereich Sie tätig sind – wir zeigen Ihnen, wie wir Sie mit unserem Abrechnungsservice gezielt und effektiv unterstützen können.
Kontaktieren Sie uns jetztViele Rehasport-Anbieter haben weiterführende Fragen, wenn es um besondere Fälle, Fristen oder organisatorische Abläufe geht. In diesem Abschnitt finden Sie konkrete Antworten auf häufige Detailfragen – kompakt erklärt und direkt aus dem Alltag unserer Kunden.
Für allgemeine Rehasportgruppen ist die Anwesenheit eines Arztes während der Übungseinheiten nicht erforderlich.
Sie können Rehasport in Ihre Einrichtung integrieren, indem Sie mit Reha-Fit e.V. zusammen koperieren. Dieser kümmert sich um die Zertifizierung Ihrer Gruppe bei den Krankenkassen und übernimmt die Abrechnung.
Rehasport richtet sich vor allem an Menschen mit chronischen Erkrankungen, nach Operationen oder bei Bewegungsstörungen. Besonders profitieren ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit.
Rehasport-Leistungen, die auf ärztlicher Verordnung basieren, sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Dennoch sollten Anbieter sich mit einem Steuerberater abstimmen, um individuelle steuerliche Pflichten zu klären.
Übungsleiter im Rehasport müssen über eine gültige Lizenz verfügen und regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Zudem sind bestimmte Qualifikationen und Nachweise erforderlich, um die Qualität der Rehasport-Angebote sicherzustellen.
Bei einem Wechsel der Krankenkasse während der Laufzeit einer Rehasport-Verordnung sollte der Anbieter umgehend informiert werden. Zudem ist es ratsam, Kontakt mit der neuen Krankenkasse aufzunehmen, um die Fortführung des Rehasports zu klären.
Es ist möglich, Rehasport ohne eigenen Verein anzubieten, indem man sich einem bestehenden anerkannten Rehasportverein anschließt oder über einen Kooperationspartner abrechnet. Wichtig ist, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Vergütungssätze variieren je nach Bundesland, Art des Rehasports und Kostenträger. Beispielsweise beträgt der Satz für allgemeinen Rehasport ab Januar 2025 in Sachsen 6,79 € pro Einheit, während Rehasport im Wasser mit 9,20 € vergütet wird.
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